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Sonderkapitel Abgeltungsteuer
Anleger bieten dem Fiskus Paroli
Die Zeit läuft ab –2009 beginnt die Ära der Abgeltungsteuer. So stellen
sich die Steuerzahler am besten auf die Zwangsabgabe ein.
Anfang Juli 2007 nahm die Abgeltungsteuer auch die letzte Gesetzeshürde und zwingt Privatanleger zum Umdenken. Sie werden ab 1. Januar 2009 mit völlig veränderten Steuerregeln konfrontiert: Erträge aus Kapitalanlagen besteuert Vater Staat dann einheitlich mit 25 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Pauschalsteuer gilt auch für realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen. Bislang sind sie noch abgabenfrei, sofern zwischen Kauf und Verkauf mindestens zwölf Monate liegen.
Je nach Anlageform gibt es klare Gewinner und Verlierer. Schon jetzt sollten sich Anleger auf das neue Steuer-Abc einstellen. Denn noch bis Ende 2008 können sie ihre Finanzen so ordnen, dass sie dem Finanzamt Paroli bieten und der neuen Abgabe entgehen. Mit der richtigen Strategie konservieren Clevere das alte Recht oder schichten ihr Depot schon heute steuergünstig um.
Weichen richtig stellen:
Die unterschiedlichen Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf die verschiedenen
Anlageformen erfordern differenzierte Konsequenzen vom Anleger. „Alle Depots
werden auf den Prüfstand kommen“, prophezeit Wolfgang Mansfeld, Präsident
des Bundesverbands Investment und Asset Management. So werden sich Anleger,
die bisher Zinsinvestments bevorzugen und auch nach 2008 voraussichtlich
unter hohen Steuerbelastungen leiden würden, auf die Ära der Abgeltungsteuer
freuen. Sie werden möglichst viele Zinserträge in diese Zeit retten –durch
den Kauf von Finanzierungsschätzen, Bundesschatzbriefen oder Null-Kupon-Anleihen.
Andere schützen sich durch rechtzeitige Anschaffung geeigneter Papiere vor
dem Stichtag auf lange Sicht vor der Gewinnbesteuerung – mit niedrig verzinslichen
Anleihen. Auch Offene Immobilienfonds eignen sich als Tauschkandidaten für
traditionelle Anleihen. Sie profitieren gleich dreifach von der Steuerreform:
Ab 2008 sinkt die Belastung der Ausschüttungen auf 25 Prozent, der Progressionsvorbehalt
entfällt, und die zehnjährige Spekulationsfrist bleibt erhalten.
Bestandsschutz für bisherige Kursgewinne
Begrenzten Handlungsbedarf haben jene, die traditionell Aktieninvestments
bevorzugen. Wer bereits ausreichend Dividendenwerte sein Eigen nennt, sieht
der Pauschalsteuer gelassen entgegen. Dank Bestandsschutz trifft ihn bei
der Realisierung eines Kursgewinns die Zwangsabgabe nicht. Ein Weg zur Optimierung
ist auch, Schwächephasen an der Börse zum Nachkauf aussichtsreicher Aktien
zu nutzen. Schließlich gilt für alle Wertpapiere, die bis spätestens 31.
Dezember 2008 ins Depot eingebucht werden, weiterhin die Spekulationsfrist.
Gewinne aus dem Verkauf solcher Papiere lassen sich also auch künftig steuerfrei
vereinnahmen. Voraussetzung: Sie liegen mindestens ein Jahr im Depot.
Fondspolicen besser als Fondssparpläne
Dagegen sollten Fondsfans Umschichtungen in Erwägung ziehen, wenn sie bisher
kurzlebige Modefonds favorisierten. Um sich den Bestandsschutz möglichst
langfristig zu sichern, sind jetzt langlebige Produkte die bessere Wahl.
Auch jene Anleger, die regelmäßig einen Fondssparplan bestücken, erwägen
einen Partnertausch: Fondspolicen der Assekuranz rechnen sich ab 2009 besser.
Dank der niedrigen Ertraganteilsbesteuerung greift der Fiskus bei über 65-Jährigen
nur auf 5,4 Prozent der Rente zu, statt 25 Prozent Abgeltungsteuer zu kassieren.
Für Zertifikate-Anleger wird es eng
Extremen Zeitdruck spüren Zertifikate-Besitzer: Für sie gelten verkürzte
Fristen. Die Abgeltungsteuer mit dem Satz von 25 Prozent – plus Solidaritätszuschlag
und eventuell Kirchensteuer – erfasst klassische Zertifikate bereits, wenn
diese nicht bis einschließlich 14. März 2007 erworben wurden. Bei einem
Erwerb ab dem 15. März soll die Steuerfreiheit für Veräußerungserlöse nur
noch gelten, wenn sie vor dem 1. Juli 2009 realisiert werden und der Anleger
die einjährige Spekulationsfrist einhält. Um der Steuerlast noch zu entgehen,
hat das Geldgewerbe inzwischen zahlreiche Neugestaltungen steuerschonender
Produkte auf den Markt gebracht.
NICHT STEUERN SPAREN AUF KOSTEN DER RENDITE
Die drohende Abgeltungsteuer sollte allerdings niemanden dazu verleiten,
sich von seinem Banker angeblich innovative Kreationen aufschwatzen zu lassen.
Denn ohnehin gilt: „Die Steuervermeidung darf aus einem Anleger keinen Gefangenen
machen, der Renditechancen verschenkt“, mahnt Christian Michel, Fondsanalyst
bei Feri Rating & Research
Finanzierungsschätze – für Zinssammler
Zu den Eigenarten der Finanzierungsschätze des Bundes zählt, dass sie mit
einem Abschlag von ihrem Fälligkeitswert ausgegeben werden. Diese Differenz
ergibt die Rendite. Steuerpflichtig wird der Ertrag im Jahr der Fälligkeit.
Der einjährige Typ eignet sich daher unter Steuergesichtspunkten kaum für
jene, die mehr als 25 Prozent Steuern zahlen. Denn bei Fälligkeit am 21.
Juli 2008 müssen sie den Ertrag mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Bei der zweijährigen Variante fließt der Nominalwert erst am 20. Juli 2009
auf das Konto des Eigners und ist auch erst dann zu versteuern (WKN: 111621).
Da ab 1. Januar 2009 hierzulande bereits die Abgeltungsteuer gilt, muss
der Anleger vom Zinsertrag nur ein Viertel an Vater Staat abtreten. Bei
einem Investment von nominal 10 000 Euro beträgt der Zins für zwei Jahre
772 Euro. Wer unter 42 Prozent Abgabenbelastung leidet, müsste 324,24 Euro
Einkommensteuer berappen. In der Ära der Abgeltungsteuer fallen dagegen
nur pauschal 193 Euro Abgeltungsteuer an. Jeweils plus Solidaritätszuschlag
und Kirchensteuer.
Immobilien – Beton lohnt
Im Gegensatz zu Zinsinvestments behalten Immobilien ihre Spekulationsfrist.
Folge: Verkauft der Immobilienfonds nach zehn Jahren ein Objekt mit Gewinn
und schüttet ihn aus, fällt beim Anleger keine Abgeltungsteuer an. Zweiter
Vorteil: Ausschüttungen werden ab 2009 nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz,
sondern mit Abgeltungsteuer belastet. Und bei Auslandsmieten entfällt der
Progressionsvorbehalt.
Bundesschatzbriefe – Zinsen in die Zukunft verlagern
Von den Bundesschatzbriefen offeriert das Finanzministerium zwei Varianten.
Typisch für Typ A ist, dass die Zinsen jährlich fließen. Im Jahr des Zuflusses
sind sie dann mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Folge: Im Jahr
2008 kann der Fiskus in der Spitze bis zu 45 Prozent abkassieren. Ab 2009
sinkt die Belastung auf 25 Prozent ab, jeweils plus Solidaritätszuschlag
und eventuell Kirchensteuer. Typ B der Buschas thesauriert die Zinsen und
schüttet sie erst im Jahr der Rückgabe oder bei Fälligkeit aus. Zu diesem
Zeitpunkt gehören sie dann auch in die Steuererklärung des Anlegers. Mit
Typ B kann er also eine Zinsbesteuerung im nächsten Jahr legal vermeiden.
In den folgenden Jahren bis zur Fälligkeit beispielsweise am 1. Juli 2014
wählt er dann den für ihn idealen Zeitpunkt zum Kassemachen. In jedem Fall
muss er von den angesammelten Erträgen lediglich 25 Prozent ans Finanzamt
abtreten. Der angeratene Wechsel von A nach B lohnt eventuell nicht nur
unter Steuergesichtspunkten: Dank gestiegener Renditen bietet die aktuelle
Emission höhere Zinsen als viele ältere Schatzbriefe (WKN: 111803). Dabei
ist zu beachten: Die Schatzbriefe lassen sich nach dem ersten Laufzeitjahr
nur im Nominalwert von maximal 5000 Euro pro Monat zurückgeben. Auch kassieren
Banken und Sparkassen beim Tausch Gebühren in Höhe von rund 0,5 Prozent.
Null-Kupon-Anleihen – beim Fiskus ist weniger mehr
Neben zweijährigen Finanzierungsschätzen und Bundesschatzbriefen Typ B eignen
sich Null-Kupon-Anleihen ideal für eine Zinsverschiebungsstrategie. Sie
notieren an der Börse weit unter ihrem Nominalwert, da sie keine Zinsen
ausschütten. Ihre Rendite ergibt sich aus der Differenz zwischen Kauf- und
Verkaufs- beziehungsweise Tilgungskurs. Steuerpflichtig ist der Ertrag erst,
wenn er dem Anleiheneigner zufließt. Bei Zerobonds mit Fälligkeiten nach
2008 ersparen sich Anleger mithin eine Versteuerung ihrer Erträge zum persönlichen
Steuersatz. In den Jahren danach fällt nur Abgeltungsteuer an. Damit ist
die Einkommensteuer abgegolten. Die Erträge erhöhen also nicht das übrige
Einkommen, und ein Anstieg der Steuerprogression bleibt aus. Manko der zinslosen
Exoten: Angebot und Auswahl sind begrenzt. Einen guten Überblick liquider
Emissionen bietet die Internet-Seite www.bondboard.de.
Bestandsschutz für langlaufende Anleihen
Wegen des breiteren Angebots bevorzugt mancher Investor niedrig verzinsliche
Anleihen, www.bondboard.de listet derzeit mehr als 130 auf. Zu ihren Ausstattungsmerkmalen
zählt ein unüblich niedriger Nominalzins. Im Schnitt werfen sie rund zwei
Prozent ab, während Neuemissionen bereits eine Vier vor dem Komma haben.
Folge: Die Kurse dümpeln an der Börse, abhängig von der Restlaufzeit, deutlich
unter ihrem Nominalwert. Den Abschlag holen die Emissionen aber bis zur
Fälligkeit garantiert wieder auf. Decken sich Steueroptimierer vor dem 1.
Januar 2009 mit Niedrigverzinslichen ein, fällt wegen des Bestandsschutzes
auf die später anfallenden Kursgewinne keine Abgeltungsteuer an. Liegen
zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate (Spekulationsfrist), geht
der Fiskus leer aus. Nachteil der Niedrigverzinslichen: Die erste Zinszahlung
im Jahr 2008 unterliegt noch dem persönlichen Steuersatz. Auch werfen sie
niedrigere Renditen ab als Hochprozenter. Ein direkter Vergleich mit Zerobonds
zeigt aber, dass der steuerfreie Kursgewinn den Nachteil kompensiert.
Dachfonds – Falle für den Fiskus
Anleger, die bisher Mode-Fonds mit kurzer Haltbarkeit und Länderfonds mit
begrenztem Anlagehorizont bevorzugen, sollten ihre Strategie überdenken.
Da ihre Favoriten meist rasch wechselnden Trends unterliegen, müssen sie
häufiger ausgetauscht werden als breit gestreute Investments. Das Dilemma
ab 2009: Umschichtungen kosten Abgeltungsteuer. Bereits mit dem ersten Verkauf
nach 2008 geht der Bestandsschutz für immer verloren. Wer sich länger die
Option bewahren will, Kursgewinne ohne Abgeltungsteuer realisieren zu können,
legt sich bis spätestens Ende 2008 Mischfonds ins Depot. Ihr Anlageuniversum
reicht von A bis Z, von Aktien bis Zinstiteln. So sind sie in der Lage,
sich jedem Börsentrend anzupassen. Vorteil für die Fondseigner: Sie können
die Papiere über alle Höhen und Tiefen der Kapitalmärkte im Depot halten.
Verkauft wird erst, wenn ein Loch in der Haushaltskasse droht.
Mit Mischfonds auf der sicheren Seite
Der Clou: Umschichtungen innerhalb des Fondsvermögens lösen keine Abgeltungsteuer
aus. Erlöse stehen immer komplett zur Wiederanlage zur Verfügung. Dagegen
verlieren Aktien-Direktanleger bei jeder Gewinnmitnahme 25 Prozent des Profits.
Zertifikate – so lässt sich die Steuer aushebeln
Zertifikate sind die Verlierer der Abgeltungsteuer. Neben Zinsen und Dividenden
werden künftig auch die Kursgewinne besteuert, die bislang nach mehr als
zwölfmonatiger Haltedauer steuerfrei waren. Einen unbegrenzten Bestandsschutz,
der dauerhaft von der Abgeltungsteuer befreit, gönnt der Fiskus Zertifikatebesitzern
nur dann, wenn diese die Papiere bereits vor dem 15. März 2007 erworben
haben.
Wichtiger Stichtag: 30. Juni 2009
Als Neuregel gilt: Wer nach dem 14. März 2007 ein Zertifikat gekauft hat
und es über den 30. Juni 2009 hinaus hält, unterliegt der Abgeltungsteuer
von 25 Prozent. Zinsen und Kursgewinne sind dann voll steuerpflichtig. Hinweis:
Ist der Grenzsteuersatz niedriger als 25 Prozent, können sich Anleger die
Differenz stets über die Steuererklärung zurückholen. Die Frist, bis zu
der Anleger Kursgewinne von Papieren steuerfrei kassieren können (30. Juni
2009), sollten Investoren nutzen, um die Abgeltungsteuer zu umgehen. Die
Emittenten haben bereits reagiert und stehen mit zahlreichen Neugestaltungen
strukturierter Anlageprodukte parat. Beispiele: Expresszertifikate mit Laufzeiten
bis zum 30. Juni 2009. Sie versprechen maximalen Gewinn in möglichst kurzer
Zeit. Bei einem Erwerb der Papiere ab dem 15. März 2007 gilt die Steuerfreiheit
für Veräußerungserlöse weiter, wenn sie vor dem 1. Juli 2009 realisiert
werden und der Anleger die einjährige Spekulationsfrist einhält.
Aktien – jetzt kaufen, langfristig halten
Wer bis zum 31. Dezember 2008 beispielsweise 20 000 Euro in Aktien investiert
und diese etwa 20 Jahre lang hält, kassiert bei einem jährlich angenommenen
Wertzuwachs von acht Prozent stattliche 130 485 Euro Kursgewinn. Der bleibt
bisher steuerfrei. Wer erst ab 2009 mit der gleichen Summe einsteigt und
denselben Kursgewinn erzielt, muss davon 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen,
egal, wie lange er die Aktien hält. Die einjährige Spekulationsfrist entfällt.
Der Kauf konservativer Aktien vor dem Stichtag oder das Halten bereits gekaufter
Papiere kann sich also aus Steuersicht lohnen. Auch dürften Aktien trotz
der herben Renditeeinbuße durch die Gewinnbesteuerung auf lange Sicht den
meisten Anlageformen überlegen bleiben. Der Wegfall der Spekulationsfrist
bietet zudem einen positiven Aspekt: Aktionäre brauchen in Zukunft ihre
Verkaufsentscheidungen nicht mehr von der Jahresfrist abhängig zu machen.
Sie können ungestört kurzfristige Kursgewinne mitnehmen.
Fondspolicen – rechtzeitig umsteigen
Bei langjährigen Fondssparplänen entfaltet die Abgeltungsteuer ihre volle
Wucht. Wer etwa 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfondssparplan
einzahlt, kann bei einer durchschnittlichen Jahresrendite von acht Prozent
mit einem Endvermögen von rund 130 000 Euro rechnen – bislang steuerfrei.
Zu den Einzahlungen von insgesamt 36 000 Euro kommt derzeit ein steuerfreier
Wertzuwachs von 94 000 Euro hinzu. Wird der Wertzuwachs ab 2009 mit 25 Prozent
Abgeltungsteuer belegt, wird das Durchhaltevermögen des Anlegers mit einem
Steuerbescheid in Höhe von 18 613 Euro quittiert. Die daraus mögliche Zusatzrente
schmilzt ab. Für Anleger mit fondsgebundenen privaten Rentenversicherungen
ändert sich dagegen nichts. Grund: Sie sind von der neuen Besteuerungspraxis
nicht betroffen. Clevere Investoren steigen daher um und sparen mit fondsgebundenen
Rentenverträgen für ihr Alter an. Rentenpolicen werden in der Ansparphase
überhaupt nicht besteuert, bei Auszahlung greift der Fiskus nur auf den
relativ niedrigen Ertragsanteil zu. Im Alter von 65 Jahren etwa gilt ein
Ertragsanteil von 18 Prozent, auf den der persönliche Steuersatz von zum
Beispiel 30 Prozent angewendet wird. Unterm Strich kassiert das Finanzamt
damit gerade mal 5,4 Prozent der Erträge statt 25 Prozent Abgeltungsteuer.
Versicherungssparer profitieren damit weiterhin von der Steuerfreiheit in
der Ansparphase und der günstigen Ertragsanteilsbesteuerung in der Rentenphase.
Riester- und Rürup-Renten nicht betroffen
Auch staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge wie Riester- oder Rürup-Renten
sind von der Abgeltungsteuer nicht betroffen. Für sie gilt die bisherige
Regelung weiter: Die gezahlten Beiträge bleiben je nach Förderprodukt bis
zu bestimmten Höchstgrenzen steuerlich absetzbar. Erst in der Auszahlungsphase
muss der Empfänger die spätere Rente voll versteuern. Für Arbeitnehmer ist
die Riester-Rente erste Wahl, für Selbstständige und Freiberufler die Rürup-Rente.
Für die letzten beiden Gruppen ist dies die einzige Form staatlich geförderter
Altersvorsorge.
Der eigene Fonds – Extras für Vermögende
Vermögende Investoren, die der Abgeltungsteuer Paroli bieten wollen, schauen
nach Luxemburg: Dort dürfen Privatanleger ihren ganz persönlichen Investmentfonds
auflegen – wenn sie ein Mindestvolumen von 1,25 Millionen Euro aufbringen.
Vorteil: Man bleibt Herr seiner eigenen Anlageentscheidungen, kann sein
Depot mit beliebigen Kapitalanlagen bestücken sowie jederzeit flexibel umschichten.
Und es gelten die allgemeinen Steuerregeln. Wird also der Fondsmantel ums
eigene Depot noch vor dem 1.1.2009 errichtet, bleiben auch in Zukunft sämtliche
Kursgewinne steuerfrei. Interessenten können sich dafür an fast alle Banken
wenden, sollten aber die teils recht happigen Gebühren vergleichen. Fiskus
im Abseits Nur die Ausschüttungen unterliegen der Abgeltungsteuer, Kursgewinne
nicht.
Geschlossene Fonds – von Sonderregeln profitieren
Zur Vermeidung der Abgeltungsteuer sind auch Geschlossene Fonds sehr gut
geeignet. Dabei handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die je
nach konkretem Angebot bereits ab einer Mindestsumme von 10 000 bis 20 000
Euro zu haben sind. Sie bleiben bei der neuen Abgabe in der Regel außen
vor und behalten ihren Steuerkick. Zwar ist die Ära der klassischen Steuersparmodelle
längst vorbei, doch einzelne Branchensegmente profitieren weiter von Sonderregeln
beim Fiskus.
Andere Länder sind großzügiger als Deutschland
So können deutsche Anleger bei Fonds mit ausländischen Immobilien die teils
hohen Freibeträge und günstigen Steuersätze jenseits der Grenze nutzen.
Grund: Internationale Doppelbesteuerungsabkommen bestimmen, dass nur der
Fiskus vor Ort direkten Zugriff auf die Erträge hat. Dabei zeigen sich viele
Länder äußerst großzügig: Die USA gewähren etwa einen Freibetrag von 3400
Dollar. Dadurch werden die Ausschüttungen bei einer Beteiligung von bis
zu rund 45 000 Dollar steuerfrei kassiert. Vorteile, mit denen zum Beispiel
aktuelle US-Immobilienfonds der Initiatoren BVT, HCI, Ideenkapital, Jamestown,
Tomorrow Fund oder US Treuhand punkten. Das deutsche Finanzamt geht leer
aus. Lediglich die fiktive Anrechnung als Progressionsvorbehalt erhöht leicht
den Steuersatz für die übrigen deutschen Einkünfte. Insbesonders bei Gutverdienern
fällt die Mehrbelastung aber kaum ins Gewicht.
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weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch stellt sie irgendeinen
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